Marc Steiner
Die Revision des Beschaffungsrechts – ein Paradigmenwechsel?
Ende gut, alles gut? Nachdem das neue Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) für den Bund am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, ist nun auch etwa die Hälfte der Kantone der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) beigetreten. Und vor allem ist auch die Referendumsfrist betreffend den Beschluss des Züricher Kantonsrats vom 20. März 2023 ungenutzt abgelaufen. Die offizielle Kommunikation zum IVöB-Beitritt des Kantons Zürich lautet derzeit, dass ohne Referendum eine Inkraftsetzung des Beitrittsgesetzes sowie der revidierten Submissionsverordnung auf den 1. Oktober 2023 möglich ist. Damit ist ein gefühlter «point of no return» erreicht. Aber wie ist das eigentlich gelaufen und welche Ziele verfolgt die Vergaberechtsreform? Wie lässt sich sicherstellen, dass die neuen Spielräume für die Veränderung des öffentlichen Konsums im Sinne von Qualitätswettbewerb und Nachhaltigkeit tatsächlich genutzt werden? Auf diese Fragen suchen wir eine Antwort. Dabei geht es nicht um vergaberechtsdogmatische Schulung von Einkäuferinnen und Einkäufern, sondern um das «big picture» aus der Sicht von Entscheidträgerinnen und Entscheidträgern.