Martina Wagner Eichin und Michel Verde
Beendigungsformen im öffentlichen Personalrecht
Das öffentliche Personalrecht kennt zum Teil eigene Beendigungsformen, die im privaten Arbeitsrecht nach OR unbekannt sind, wie z.B. eine Entlassung altershalber oder invaliditätshalber oder die Nichtwiederwahl. Die Wahl der passenden Beendigungsform ist wichtig. Wir verschaffen Ihnen den Überblick. Der Fokus liegt auf dem Personalrecht des Bundes und des Kantons Zürich, punktuell werfen wir aber auch einen Blick auf die Rechtslage in anderen Kantonen der Deutschschweiz.