Dr. Nicole Vögeli Galli

Gelesen, verstanden und unterzeichnet – Wann liegt Rechtsgültigkeit vor und für wie lange?

Die Kompetenz für Arbeitgeber:innen Dokumente zu unterzeichnen oder Weisungen zu erteilen, bildet Grundlage für die Rechtsgültigkeit von vertraglichen Vereinbarungen und Anordnungen sowie Kündigungen. Oft fehlen in entsprechenden Reglementen jedoch klare Regelungen für den Personalbereich. Die Unterzeichnung mit eigenhändiger Unterschrift («wet ink») verliert zugunsten von «digitalen» Unterschriften immer mehr an Bedeutung. Doch was verlangt das Gesetz und welche Art von Unterschriften werden in der Schweiz als der eigenhändigen gleichgestellt anerkannt? Die Unterzeichnung für sich alleine garantiert nicht, dass der Inhalt tatsächlich durchsetzbar ist. Dieser muss zwingend von Arbeitnehmer:innen zur Kenntnis genommen und verstanden worden sein. Bedeutet dies, dass die Arbeitgeber:innen gegebenenfalls Übersetzungen in Fremdsprachen oder in die Einfache Sprache und Visualisierungen mittels Piktogrammen und Videos zur Verfügung stellen müssen? KIs – effektiv fortschrittliche IT-Tools – ermöglichen heute die Analyse von komplexen Daten und Sachverhalten. Liegt für gestützt darauf – direkt durch die KI – abgelehnte Bewerbungen, ausgestellte Arbeitszeugnisse oder ausgesprochene Kündigungen überhaupt Rechtsgültigkeit vor? Für diese Fragen bietet das Referat rechtskonforme und praktikable Antworten.

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