Karin Mattle und David Oser
Jetzt gilt's ernst: Nicht-finanzielle Berichterstattung
2024 müssen Unternehmen erstmals über nichtfinanzielle Belange Bericht erstatten. Dabei müssen die in 2023 implementierten Konzepte, Sorgfaltsprüfung, Massnahmen und die Leistungsindikatoren in Bezug auf die nichtfinanziellen Belange beschrieben werden. Der offene Wortlaut des Gesetzes lässt den Unternehmen breiten Spielraum. Dennoch zeichnen sich gewisse Trends ab, welche an diesem Vortrag analysiert werden.