Lukasz Grebski
Jobsharing im öffentlichen Personalrecht
Jobsharing bezeichnet ein Anstellungsverhältnis, bei dem eine Vollzeitstelle durch zwei oder mehrere Angestellte besetzt wird, wobei diese Angestellten bei der Aufteilung ihrer Arbeitszeit frei und insoweit nicht an das Weisungsrecht des Arbeitgebers gebunden sind. Dieses Arbeitszeitmodell wirft interessante Rechtsfragen auf, die sich namentlich in Zusammenhang mit gegenseitigen Vertretungspflichten, Mehrstunden und Ferien sowie mit Fragen der Beendigung des Anstellungsverhältnisses und der Haftung der beteiligten Angestellten ergeben. Lukasz Grebski beleuchtet diese Themen aus dem spezifischen Blickwinkel des öffentlichen Personalrechts.