Dr. iur. Nicole Vögeli Galli

Dr. iur. Nicole Vögeli Galli

Rechtsinstitut Arbeitszeugnis unter dem Regime der Wahrheitspflicht

Änderungsbegehren kommen sehr häufig vor, wobei die Annahme weitverbreitet ist, dass ein Arbeitszeugnis generell wohlwollend auszufallen hat. Vergessen geht dabei, dass das Arbeitszeugnis eine Datenbearbeitung darstellt, die Wahrheitspflicht gilt und der Fokus auf den letzten ein bis drei Anstellungsjahren liegt. Nicole Vögeli Galli zeigt auf, was das Rechtsinstitut «Arbeitszeugnis» bedeutet und welche Wirkung der Grundsatz der Wahrheit hat.

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