Georg J. Wohl
Sanierung an der Schnittstelle zwischen neuem Aktienrecht und SchKG
Am 1. Januar 2023 tritt die Aktienrechtsrevision 2020 in Kraft. In den neuen Art. 725 bis 725c OR wurden Bestimmungen zum aktienrechtlichen Sanierungsrecht erlassen (sog. aussergerichtliche Sanierung). Teils handelt es sich um Neuerungen, teils um Altbekanntes und um Klarstellungen. Das Ziel des Gesetzgebers bestand auch darin, mit den revidierten aktienrechtlichen Sanierungsbestimmungen zusätzlich die Nachlassstundung des SchKG als gerichtliches Sanierungsverfahren zu stärken und zu fördern. Es stellt sich die Frage nach den Handlungspflichten der obersten Unternehmensleitung, nach den Entscheidkriterien, wann welche Verfahren einzuleiten sind und nach den damit inskünftig verbundenen Vor- und Nachteilen.