Yvonne Pieles
Teilzeitarbeit aus Unternehmersicht
Das wachsende Bedürfnis nach flexiblen Arbeitszeiten, namentlich nach Teilzeitarbeit stellt die Unternehmen vor eine Vielzahl von Herausforderungen. Bei Teilzeitarbeit gilt es nicht zuletzt aufgrund von rechtlichen Vorgaben einige Besonderheiten zu berücksichtigen. In der Praxis hat sich mehrheitlich gezeigt, dass – trotz grundsätzlich geltender Gleichbehandlung mit Vollzeitarbeit – ein einzelfallweiser Umgang mit dem jeweiligen Teilzeitarbeitsverhältnis angezeigt scheint. Nicht nur die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber und die Treuepflicht der Arbeitnehmenden können bei Teilzeitarbeit, insbesondere bei Mehrfachbeschäftigung, in einem gewissen Spannungsverhältnis zueinander stehen. Schliesslich kann die Handhabung von Ferien, Lohnfortzahlungspflichten, Absenzen und dergleichen bei Mehrfachbeschäftigung der Mitarbeitenden anspruchsvoll sein.