Dr. Daniel Trachsel
Übersicht Güterstände und gesetzliche Gestaltungsmöglichkeiten
Das schweizerische Recht eröffnet eine faszinierende Palette von güterrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, die – anders als teilweise im Ausland – auch im Konfliktfall rechtsverbindlich sind. Speziell bei Unternehmerehen, bei «Patchwork-Familien» und im Hinblick auf die erbrechtliche Nachfolge erweist sich eine massgeschneiderte güterrechtliche Planung recht eigentlich als unverzichtbar. Insbesondere der – in der Praxis zu Unrecht etwas stiefmütterlich behandelte – Güterstand der Gütergemeinschaft eröffnet erhebliche Gestaltungsspielräume. Zeichnet sich ab, dass schweizerische ehevertragliche Dispositionen allenfalls in ausländischen Jurisdiktionen Wirkung entfalten sollen, sind einige Besonderheiten zu beachten.