Prof. Dr. Marc Jean-Richard-dit-Bressel
Veröffentlichungsinteresse v. öffentliches Geheimhaltungsinteresse
Die Medien wollen “Licht ins Dunkel” bringen und machen deshalb Jagd auf Geheimnisse. Doch Art. 293 StGB stellt die Veröffentlichung geheimer amtlicher Verhandlungen, Akten und Untersuchungen unter Strafe. Diese Strafnorm ist umstritten, doch hat das Parlament ihre Abschaffung im Jahr 2017 abgelehnt. Der Referent plädiert für ihre konsequente Anwendung zum Schutz des Untersuchungsgeheimnisses und hinterfragt das Kommissionsgeheimnis.