Mario Marti
Wettbewerb und Studienauftrag als Instrumente zur Umsetzung des Paradigmenwechsels im öffentlichen Beschaffungsrecht?
Wettbewerbe und Studienaufträge sind keine neue Erfindung. Das neue Beschaffungsrecht rückt die Instrumente aber in das richtige Licht: Neu sind die Instrumente auf Gesetzesstufe geregelt. Beide Instrumente bieten – neben anderen – eine wichtige Möglichkeit, den vom Gesetzgeber gewollte Paradigmenwechsel im öffentlichen Beschaffungsrecht umzusetzen. Mit den beiden Verfahren kann der gewollte Qualitätswettbewerb ins Zentrum gerückt werden. Damit können Vergabebehörden sicherstellen, dass nicht das günstigste Angebot den Zuschlag erhält, sondern das «vorteilhafteste» Angebot, mithin also das nachhaltig beste Angebot. Die beiden Verfahren eignen sich vorab dort, wo für die Umsetzung der ausgeschriebenen Aufgabe ein grosser Spielraum besteht, etwa bei der Planung von Bau- und Infrastrukturvorhaben.