Prof. Dr. Gian Ege
Zwischen Schock und Symbolik – Überlegungen zur vorgeschlagenen Einführung der Verwahrung im Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht wird immer wieder durch schockierende Einzelfälle beeinflusst. Die mediale und gesellschaftliche Auseinandersetzung mit derartigen Fällen führt zu grossem Unverständnis und zieht oft politische Vorstösse nach sich. Im Fokus steht dabei insbesondere die Lösung der fehlenden Anschlusslösungen. Jugendstrafrechtliche Schutzmassnahmen enden spätestens mit der Vollendung des 25. Altersjahres des betroffenen Jugendlichen. Um einer allfällig weiterhin bestehenden Gefährlichkeit begegnen zu können, wurde nun vorgeschlagen, die Verwahrung von jugendlichen Straftätern zu ermöglichen. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung steht damit in klarem Widerspruch zur bisher geltenden Ausrichtung des schweizerischen Jugendstrafrechts. Zusätzlich bestehen verschiedene Fragen, die sich bei einer allfälligen zukünftigen Anwendung der entsprechenden Gesetzesbestimmungen stellen werden.