Cornelia Hauser
Verdächtigt – Überwacht – Untersucht – Gekündigt
Entlässt eine Arbeitgeberin einen Arbeitnehmer aufgrund eines blossen Verdachts einer Pflichtverletzung oder Straftat und bestätigt sich in der Folge der Verdacht nicht, so kann eine ordentliche Kündigung missbräuchlich oder eine fristlose Kündigung ungerechtfertigt sein und für die Arbeitgeberin eine Entschädigungszahlung an den Arbeitnehmer zur Folge haben. Es stellt sich die Frage, ob und wie die Arbeitgeberin und wenn ja mit welchen internen Untersuchungen und Überwachungen dieses Risiko zu minimieren vermag und was die Voraussetzungen dafür sind.