Annina Hammer und Prof. Dr. Rashid Bahar
Kapitalband: Erfahrungen, Empfehlungen aus der Praxis und Verbesserungsmöglichkeiten
Das Kapitalband wurde im Rahmen der Aktienrechtsrevision 2023 eingeführt mit dem Ziel, die Kapitalvorschriften zu flexibilisieren. Es verbindet die unter früherem Recht bestehende Möglichkeit einer genehmigten Kapitalerhöhung (Art. 651 ff. aOR) mit einer neu eingeführten genehmigten Kapitalherabsetzung. Das Referat zeigt auf, inwiefern und in welchem Umfang Unternehmen bisher vom Kapitalband Gebrauch gemacht haben und auf was bei der Einführung der Ermächtigungsklausel in die Statuten zu achten ist. Darüber hinaus werden die Empfehlungen der Stimmrechtsberater (Proxy Advisors), die für kotierte Gesellschaften besonders relevant sind, erläutert. Als Fazit wird die Frage beantwortet, ob das Kapitalband dem Ziel der Flexibilisierung gerecht wird und welche potenziellen Nachbesserungen seit dem Inkrafttreten des neuen Aktienrechts identifiziert werden konnten.