Roxana Bollinger-Bär

Unternehmensnachfolge im Güter- und Erbrecht – Empfehlungen aus der Anwaltspraxis

Trotz der grossen Praxisrelevanz der Unternehmensnachfolge existiert in der Schweiz kein eigentliches Unternehmenserbrecht. Ein Vorschlag zur Schaffung eines solchen Sondererbrechts wurde 2024 vom Gesetzgeber abgelehnt. Die Tatsache, dass die Revision abgelehnt wurde, macht es in der Konsequenz umso wichtiger, die Unternehmensnachfolge gestützt auf das vorhandene und bewährte Planungsinstrumentarium proaktiv anzugehen. Anhand von Beispielen wird aufgezeigt, wie eine möglichst konfliktfreie Lösung für eine Unternehmensnachfolge unter den gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen aussehen kann und welche Aspekte dabei in der anwaltlichen Planungspraxis besonders zu berücksichtigen sind. Dabei werden erbrechtliche, güterrechtliche und gesellschaftsrechtliche Aspekte sowie das Erwachsenenschutzrecht beleuchtet.

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