Schulthess Forum
Erbrecht 2025
Nachlassplanung unter dem revidierten internationalen Erbrecht
Bericht aus dem Pflichtteil- und Ausgleichungsrecht und Nachlassgestaltung unter dem revidierten internationalen Erbrecht
Besonderes Augenmerk gilt diesmal dem Internationalen Erbrecht (IPRG). Die neuen Bestimmungen des 6. Kapitels im IPRG verringern Kompetenzkonflikte und eröffnen neue Gestaltungsspielräume. Je nach Ausgestaltung der Nachlassplanung können die neuen Regelungen erhebliche Auswirkungen auf die Nachlassabwicklung haben. Ein Wechsel der Jurisdiktion kann nicht nur weitreichende Konsequenzen für die Nachlassabwicklung haben, sondern auch Steuer- oder Kostenfolgen nach sich ziehen. Inskünftig dürften vermehrt ausländische Erbfolge- und Willensvollstreckerzeugnisse in der Schweiz anzutreffen sein, da die indirekten Zuständigkeiten für die Anerkennung ausländischer Dokumente folgerichtig ebenfalls angepasst wurden. Neuerungen hinsichtlich Gestaltungsmöglichkeiten sind auch im Bereich des Erb-, Eröffnungs- und Errichtungsstatuts zu verzeichnen. Es ist für den Praktiker unerlässlich, die neuen Gestaltungsmöglichkeiten zu kennen und Auswirkungen der IPRG-Revision zu verstehen, um eine reibungslose Nachlassabwicklung zu gewährleisten.
Grenzüberschreitende Nachlassplanungen mit einem Bezug zu Italien, England und Österreich sind immer öfters anzutreffen. Die hierbei zu beachtenden Besonderheiten des internationalen und nationalen Rechts dieser Jurisdiktionen sind daher auch für den Schweizer Berater von Bedeutung, um die Implikationen zu verstehen und die korrekte Beratung unter Beizug der entsprechenden ausländischen Experten sicherzustellen. Die IPRG-Reform hat die Abbedingung des Schweizer Pflichtteilrechts ausgeschlossen, weshalb auch in grenzüberschreitenden Nachlässen dem Schweizer Pflichtteilsrecht und Ausgleichungsrecht unverändert Bedeutung zukommt. Viele Fragen sind in diesem Bereich offen und der Rechtsunsicherheit ist bei der Nachlassplanung sowie bei der Nachlassabwicklung durch den Willensvollstrecker Beachtung zu schenken.
Und ein weiteres wichtiges Thema: Ein ungültiges oder nichtiges Testament kann die Legitimation des Willensvollstreckers infrage stellen und erhebliche rechtliche und praktische Probleme verursachen. Diese führen insbesondere aufgrund der grosszügigen Eröffnungspraxis der Gerichte nicht selten zu Rechtsunsicherheit.
Das Schulthess Forum Erbrecht bietet auch 2025 wieder einen umfassenden Überblick über die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen im Erbrecht und soll als Leitfaden für eine vorausschauende und rechtssichere Nachlassplanung dienen.
Ihr Vorteil
- Sie hören namhafte und erfahrene Referierende zu den neuesten Entwicklungen im Erbrecht.
- Sie erhalten wertvolle Hinweise aus der Gerichtspraxis.
- Sie bringen sich auf den aktuellen Stand u.a. zu Fragen des internationalen Erbrechts
- Sie profitieren von Austauschmöglichkeiten mit den Expertinnen und Experten.
Zielpublikum
- Rechtsberatung
- Steuerberatung und Treuhand
- Notariat
- Estate Planning in Banken und Versicherungen
- Vermögensverwaltung
- Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung
- Neuigkeiten und Entwicklungen im Erbrecht
- Ausgewählte prozessuale Fallstricke im Herabsetzungs- und Ausgleichungsrecht
- Aufgaben und Grenzen des Willensvolltreckers bei Pflichtteilsverletzungen und Ausgleichungsfragen
- Wegfall der Legitimation des Willensvollstreckers bei ungültigem oder nichtigem Testament
- Die neuen Zuständigkeitsbestimmungen des IPRG
- Die neuen Bestimmungen des Erb-, Eröffnungs- und Errichtungsstatuts des IPRG
- Der Blick ins Ausland nach Italien, England und Österreich. Was bedeutet der Wechsel der Jurisdiktion für die Nachlassplanung und -abwicklung?
- Umgang mit Liegenschaften bei ausländischen Nachlässen und Trusts
Ouvrir le programme détaillé
8:30 - 9:00 Begrüssungskaffee für Präsenzteilnehmende |
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09:0009:05 |
Begrüssung durch die TagungsleitungDr. Kinga M. Weiss
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09:0509:20 |
InputreferatNeuigkeiten und Entwicklungen im ErbrechtDr. Kinga M. Weiss
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09:2010:05 |
ReferatAusgewählte prozessuale Fallstricke im Herabsetzungs- und Ausgleichungsrecht
Dr. Fabrizio Andrea Liechti
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10:0510:50 |
ReferatAufgaben und Grenzen des Willensvollstreckers bei Pflichtteilsverletzungen und AusgleichungsfragenDr. Philip R. Bornhauser
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10:50 - 11:25 Pause |
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11:2512:10 |
ReferatWegfall der Legitimation des Willensvollstreckers bei ungültigem oder nichtigem Testament
Dr. Michael Lüdi
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12:1012:45 |
ReferatDie neuen Zuständigkeitsbestimmungen des IPRG
Michael Müller-Zhang
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12:45 - 13:45 Mittagspause |
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13:4514:15 |
ReferatDie Bedeutung und Auswirkung der eingeschränkten Rechtswahl unter dem neuen IPRGCatherine Grun Meyer
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14:1514:30 |
Frage-und Diskussionsrunde zum IPRGDr. Kinga M. Weiss
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14:3015:45 |
Co-ReferatDer Blick ins Ausland. Was bedeutet der Wechsel der Jurisdiktion für die Nachlassplanung und -abwicklungÖsterreich:
Mag. Katharina Binder Italien:
Prof. Dr. Francesco Paolo Patti UK:
Filippo Noseda |
15:45 - 16:15 Pause |
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16:1516:45 |
ReferatUmgang mit Liegenschaften bei ausländischen Nachlässen und Trusts
David Wallace Wilson
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16:4517:00 |
Fragerunde und FazitDr. Kinga M. Weiss
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17:00 - 18:00 Apéro für Präsenzteilnehmende |
Referierende
Dr. Kinga M. Weiss
Dr. iur., LL.M. Partner, Walder Wyss
Kinga M. Weiss ist vornehmlich für Privatkunden, Banken und Family Offices aus dem In- und Ausland tätig. Sie berät Klienten in Fragen des Erbrechts, einschliesslich des Güterrechts, mit Bezug auf Nachlassplanungen und -abwicklungen sowohl im privaten Bereich als auch im Bereich der Unternehmensnachfolge und vertritt Klienten in komplexen Erbstreitigkeiten. Ihre Tätigkeit umfasst schwergewichtig grenzüberschreitende Fälle. Daneben unterstützt sie Klienten bei Wohnsitzverlegungen, Vermögensstrukturierungen, Trust- und Stiftungsfragen sowie Steuerfragen. Sie publiziert und referiert regelmässig im In- und Ausland. Kinga M. Weiss war Mitglied der Expertenkommission zur Modernisierung des internationalen Erbrechts (6. Kapitel IPRG).
Katharina Binder
Magister, LL.M. (New York), Principal Associate, Attorney-at-law DORDA Rechtsanwälte GmbH
Katharina Binder ist als Rechtsanwältin in Österreich und New York zugelassen. In ihrer Rolle als Principal Associate im Private Client and Tax Team bei DORDA berät sie vermögende Privatpersonen auf nationaler und internationaler Ebene sowie Stiftungen und Familienunternehmen. Sie ist eine anerkannte Expertin in den Bereichen Nachfolgeplanung, Stiftungs- und Gesellschaftsrecht sowie Erb- und Nachlassangelegenheiten. Darüber hinaus fungiert Katharina Binder als Stiftungsvorstand und Trusted Advisor für österreichische Unternehmerstiftungen. Sie hält regelmäßig Vorträge zum internationalen Erbrecht und teilt ihr umfangreiches Wissen in diesem Fachgebiet mit Kollegen, Mandanten und Studierenden.
Dr. Philip R. Bornhauser
Dr. iur., LL.M., Partner Strazzer Zeiter Rechtsanwälte
Dr. Philip R. Bornhauser hat an der Universität Zürich studiert und auf dem Gebiet des Ehe- und Erbrechts promoviert. Er erwarb zusätzlich einen LL.M. in Berkeley und ist auch Fachanwalt SAV Erbrecht. Dr. Bornhauser ist Partner bei Strazzer Zeiter Rechtsanwälte AG in Zürich, wo er auf dem Gebiet des Erbrechts sowohl beratend als auch prozessierend tätig ist. Zusätzlich zur anwaltlichen Tätigkeit ist er Lehrbeauftragter für Erb- und Sachenrecht an der Universität Zürich. Überdies publiziert Dr. Bornhauser regelmässig in juristischen Fachzeitschriften, kommentiert ausgewählte Erbrechtsbestimmungen im Basler Kommentar und ist Mitherausgeber des online-Kommentars Erbrecht. Darüber hinaus ist er regelmässig Referent an juristischen Weiterbildungsveranstaltungen.
Catherine Grun Meyer
Partner, Niederer Kraft Frey Ltd
Catherine Grun has significant and broad expertise advising and representing ultra-high and high net worth individuals and families in all aspects of their private, public and business life. Her practice also focuses on succession planning for family businesses. Catherine Grun also advises public and private companies and foundations and senior executive employees on employment law, in particular with regard to complex bonus schemes, LTIPs/STIPs, termination of senior management employees and personnel lending. Catherine Grun served as Head of Finance, Risk & Compliance and vice chair of NKF’s executive committee from 2021 until 2024
Dr. Fabrizio Andrea Liechti
Dr. iur., Fachanwalt SAV Erbrecht und Notar (BE), Partner, Von Graffenried Recht
Als Fachanwalt SAV Erbrecht ist Fabrizio Andrea Liechti in sämtlichen Bereichen des schweizerischen Erbrechts prozessierend tätig. Als Notar unterstützt er seine Klienten bei der Nachlassplanung wie auch bei der Ausübung von erbrechtlichen Ämtern wie Willensvollstreckungen, Inventarnotar, Erbenvertretungen, Erbschaftsverwaltungen und -liquidationen. Als Mitglied der Notariatsprüfungskommission des Kantons Bern und als Mitglied der Fachkommission Fachanwalt SAV Erbrecht des Schweizerischen Anwaltsverbandes engagiert er sich zudem in der Ausbildung von zukünftigen Erbrechtsspezialisten. Fabrizio Andrea Liechti publiziert und referiert regelmässig im Bereich des schweizerischen Erbrechts.
Dr. Michael Lüdi
Dr. iur. Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Erbrecht, Senior Associate, STAIGER Rechtsanwälte
Michael Lüdi studierte Rechtswissenschaften an der Universität Zürich und erwarb 2012 den Master of Law (MLaw). Anschliessend war er von 2012 bis 2015 wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Peter Breitschmid und promovierte 2016 im Erbrecht an der Universität Zürich und der Universität Stuttgart. Seit 2017 ist er als Rechtsanwalt bei STAIGER Rechtsanwälte AG in Zürich tätig, wo er sich auf Erbrecht spezialisiert. 2023 erhielt er die Qualifikation zum Fachanwalt SAV Erbrecht. Zudem ist er seit 2020 Lehrbeauftragter an der Universität Zürich
Michael Müller-Zhang
MLaw, LL.M. Attorney at Law Walder Wyss
Michael Müller-Zhang ist Rechtsanwalt im Private Clients Team von Walder Wyss. Seine bevorzugten Tätigkeitsbereiche umfassen das Erbrecht, einschliesslich des Güterrechts, die Nachlassplanung und -abwicklung sowohl im privaten Bereich als auch im Bereich der Unternehmensnachfolge. Zudem berät er Klienten bei Wohnsitzverlegungen, Vermögensstrukturierungen, Trust- und Stiftungsfragen sowie in familienrechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten.
Filippo Noseda
Visiting Professor – King's College London, Partner, Mishcon de Reya LLP
Filippo Noseda ist Partner bei Mishcon de Reya und Visiting Professor am King's College in London, wo er internationales Trustrecht lehrt. Er ist vor allem für seine Arbeit in den Bereichen Datenschutz, Trusts und internationale Nachfolgeplanung bekannt und ist im Vereinigten Königreich, in der Schweiz sowie auf den BVI als Anwalt zugelassen.
Prof. Dr. Francesco Paolo Patti
Associate Professor of Private LawAssociate Professor of Private Law, Director of the Double Program Bocconi-King’s LLM in Law of Internet Technology, Angelo Sraffa Department of Legal Studies, Università Bocconi
Francesco Paolo Patti ist Professor für Privatrecht an der Bocconi Universität in Mailand. Nach seinem Abschluss in Rechtswissenschaften (cum laude) an der Universität "Roma Tre" im Jahr 2010 erwarb er 2011 einen LL.M. an der Universität Münster (Deutschland) und promovierte 2014 an der Universität "Sapienza" in Rom in Wirtschafts- und Unternehmensrecht. Er hatte Lehraufträge an der juristischen Fakultät der Universität "Roma Tre" inne; er ist Autor von mehr als hundert Veröffentlichungen im Bereich Vertragsrecht, Erbrecht und neue Technologien; er war Stipendiat des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) und der Max-Planck-Gesellschaft. Seit 2018 ist er Professor an der Bocconi-Universität in Mailand und leitet seit 2023-2024 den Masterstudiengang "Law of Internet Technology" an derselben Universität. Er erhielt 2013 seine Zulassung als Rechtsanwalt, ist Mitglied der Anwaltskammer Rom und seit 2019 beim obersten italienischen Gericht, dem Kassationshof zugelassen.
David Wallace Wilson
M.C.J. (NYU), TEP, Partner, Schellenberg Wittmer
David leitet den Fachbereich Private Wealth von Schellenberg Wittmer in Genf. Er berät kosmopolitische Klienten bei der Vermögensstrukturierung und Nachlassplanung; er ist auch in komplexen Familien-, Vormundschafts- und Erbstreitigkeiten tätig. Daneben unterstützt er Klienten bei Steuerfragen, Wohnsitzverlegungen und Kunstwerkstransaktionen. Gründer von Trusts.ch, David war ehemaliger Herausgeber der Trust Quarterly Review und Vorsitzender von STEP Genf. Er war Mitglied der Expertenkommission zur Einführung eines Schweizer Trusts und ist derzeit Mitglied des SATC-Beirats. Er ist in der Schweiz sowie New York als Anwalt zugelassen.
Fachthemen
Dr. Fabrizio Andrea Liechti
Ausgewählte prozessuale Fallstricke im Herabsetzungs- und Ausgleichungsrecht
Termin / Format
27.03.2025 | 09:00 - 17:00
Droit des successions | Congrès
8 SAV-Credits für Fachanwältinnen, Fachanwälte SAV Erbrecht bei der Teilnahme an der Gesamtveranstaltung.
Tagungsleitung
Dr. Kinga M. Weiss führt durch das Programm des Schulthess Forum Erbrecht 2025
Anreise
Park Hyatt Zurich