Schulthess Forum

Erbrecht 2025

Nachlassplanung unter dem revidierten internationalen Erbrecht

Droit des successions | Congrès | jeudi, 27.03.2025

Bericht aus dem Pflichtteil- und Ausgleichungsrecht und Nachlassgestaltung unter dem revidierten internationalen Erbrecht

Besonderes Augenmerk gilt diesmal dem Internationalen Erbrecht (IPRG). Die neuen Bestimmungen des 6. Kapitels im IPRG verringern Kompetenzkonflikte und eröffnen neue Gestaltungsspielräume. Je nach Ausgestaltung der Nachlassplanung können die neuen Regelungen erhebliche Auswirkungen auf die Nachlassabwicklung haben. Ein Wechsel der Jurisdiktion kann nicht nur weitreichende Konsequenzen für die Nachlassabwicklung haben, sondern auch Steuer- oder Kostenfolgen nach sich ziehen. Inskünftig dürften vermehrt ausländische Erbfolge- und Willensvollstreckerzeugnisse in der Schweiz anzutreffen sein, da die indirekten Zuständigkeiten für die Anerkennung ausländischer Dokumente folgerichtig ebenfalls angepasst wurden. Neuerungen hinsichtlich Gestaltungsmöglichkeiten sind auch im Bereich des Erb-, Eröffnungs- und Errichtungsstatuts zu verzeichnen. Es ist für den Praktiker unerlässlich, die neuen Gestaltungsmöglichkeiten zu kennen und Auswirkungen der IPRG-Revision zu verstehen, um eine reibungslose Nachlassabwicklung zu gewährleisten.

Grenzüberschreitende Nachlassplanungen mit einem Bezug zu Italien, England und Österreich sind immer öfters anzutreffen. Die hierbei zu beachtenden Besonderheiten des internationalen und nationalen Rechts dieser Jurisdiktionen sind daher auch für den Schweizer Berater von Bedeutung, um die Implikationen zu verstehen und die korrekte Beratung unter Beizug der entsprechenden ausländischen Experten sicherzustellen. Die IPRG-Reform hat die Abbedingung des Schweizer Pflichtteilrechts ausgeschlossen, weshalb auch in grenzüberschreitenden Nachlässen dem Schweizer Pflichtteilsrecht und Ausgleichungsrecht unverändert Bedeutung zukommt. Viele Fragen sind in diesem Bereich offen und der Rechtsunsicherheit ist bei der Nachlassplanung sowie bei der Nachlassabwicklung durch den Willensvollstrecker Beachtung zu schenken.

Und ein weiteres wichtiges Thema: Ein ungültiges oder nichtiges Testament kann die Legitimation des Willensvollstreckers infrage stellen und erhebliche rechtliche und praktische Probleme verursachen. Diese führen insbesondere aufgrund der grosszügigen Eröffnungspraxis der Gerichte nicht selten zu Rechtsunsicherheit.

Das Schulthess Forum Erbrecht bietet auch 2025 wieder einen umfassenden Überblick über die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen im Erbrecht und soll als Leitfaden für eine vorausschauende und rechtssichere Nachlassplanung dienen.

Ihr Vorteil

  • Sie hören namhafte und erfahrene Referierende zu den neuesten Entwicklungen im Erbrecht.
  • Sie erhalten wertvolle Hinweise aus der Gerichtspraxis.
  • Sie bringen sich auf den aktuellen Stand u.a. zu Fragen des internationalen Erbrechts
  • Sie profitieren von Austauschmöglichkeiten mit den Expertinnen und Experten.

Zielpublikum

  • Rechtsberatung
  • Steuerberatung und Treuhand
  • Notariat
  • Estate Planning in Banken und Versicherungen
  • Vermögensverwaltung
  • Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung
  • Neuigkeiten und Entwicklungen im Erbrecht
  • Ausgewählte prozessuale Fallstricke im Herabsetzungs- und Ausgleichungsrecht
  • Aufgaben und Grenzen des Willensvolltreckers bei Pflichtteilsverletzungen und Ausgleichungsfragen
  • Wegfall der Legitimation des Willensvollstreckers bei ungültigem oder nichtigem Testament
  • Die neuen Zuständigkeitsbestimmungen des IPRG
  • Die neuen Bestimmungen des Erb-, Eröffnungs- und Errichtungsstatuts des IPRG
  • Der Blick ins Ausland nach Italien, England und Österreich. Was bedeutet der Wechsel der Jurisdiktion für die Nachlassplanung und -abwicklung?
  • Umgang mit Liegenschaften bei ausländischen Nachlässen und Trusts

Ouvrir le programme détaillé

8:30 - 9:00 Begrüssungskaffee für Präsenzteilnehmende
09:0009:05
Begrüssung durch die Tagungsleitung

Dr. Kinga M. Weiss

09:0509:20
Inputreferat

Neuigkeiten und Entwicklungen im Erbrecht

Dr. Kinga M. Weiss

09:2010:05
Referat

Ausgewählte prozessuale Fallstricke im Herabsetzungs- und Ausgleichungsrecht

  • Wie kann man ein rechtssicheres Vorgehen bei der Berechnung der Herabsetzungsklagefrist gewährleisten, etwa wenn das Verfahren um Aufnahme eines öffentlichen Inventars noch nicht abgeschlossen ist?
  • Worauf ist bei der Formulierung von Rechtsbegehren bei Pflichtteilsvermächtnissen zu achten?
  • Welche Empfehlungen gibt es für die gerichtliche Geltendmachung von Ausgleichungs- und Herabsetzungsansprüchen bei Doppelnachlässen?

Dr. Fabrizio Andrea Liechti

10:0510:50
Referat

Aufgaben und Grenzen des Willensvollstreckers bei Pflichtteilsverletzungen und Ausgleichungsfragen

Dr. Philip R. Bornhauser

10:50 - 11:25 Pause
11:2512:10
Referat

Wegfall der Legitimation des Willensvollstreckers bei ungültigem oder nichtigem Testament

  • Wann fällt die Legitimation eines eingesetzten Willensvollstreckers bei einem Nichtigkeits- und/oder Ungültigkeitsprozess dahin?
  • Darf – oder muss – der Willensvollstrecker noch Handlungen vornehmen, wenn die letztwillige Verfügung, mit welcher er eingesetzt worden ist, mit der Nichtigkeits- und/oder Ungültigkeitsklage angefochten wird?
  • Was ist einem Willensvollstrecker in einer solchen Situation zu empfehlen?

Dr. Michael Lüdi

12:1012:45
Referat

Die neuen Zuständigkeitsbestimmungen des IPRG

  • Welche Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich für den Erblasser durch die revidierten Bestimmungen des IPRG-Erbrechts bezüglich der Zuständigkeit?
  • In welchen Fällen kann eine Abbedingung der schweizerischen Zuständigkeit zugunsten der ausländischen Behörden des Heimatstaates des Erblassers sinnvoll sein?
  • Inwiefern ist die revidierte Bestimmung zur Anerkennung bei der Ausübung der Gestaltungsmöglichkeiten der Zuständigkeit zu berücksichtigen und welche Auswirkungen hat die allgemeine Rechtshängigkeitsregel, die nach dem revidiertem Recht auch für Nachlassabwicklungsverfahren gilt?

Michael Müller-Zhang

12:45 - 13:45 Mittagspause
13:4514:15
Referat

Die Bedeutung und Auswirkung der eingeschränkten Rechtswahl unter dem neuen IPRG

Catherine Grun Meyer

14:1514:30

Frage-und Diskussionsrunde zum IPRG

Dr. Kinga M. Weiss

14:3015:45
Co-Referat

Der Blick ins Ausland. Was bedeutet der Wechsel der Jurisdiktion für die Nachlassplanung und -abwicklung

Österreich:

  • Internationale Erbfälle in Österreich – Anknüpfungspunkte für die österreichische Zuständigkeit und die Bestimmung des maßgeblichen Erbrechts
  • Besonderheiten des österreichischen Verlassenschaftsverfahrens – von der Todesfallaufnahme bis zur Einantwortung
  • Was gilt bei einem Zuzug nach Österreich für die Nachfolgeplanung zu beachten?

Mag. Katharina Binder

Italien:

  • Wie wird die internationale Zuständigkeit in Erbsachen in Italien festgelegt? Berücksichtigung der EU-Erbrechtsverordnung (EUErbVO) und ihrer Anwendung in Italien.
  • Welche Rolle spielen der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers und dessen Staatsangehörigkeit bei der Zuständigkeitsbestimmung? Analyse der primären Anknüpfungspunkte und ihrer Bedeutung für die internationale Zuständigkeit.
  • Wie beeinflussen bilaterale Staatsverträge zwischen der Schweiz und Italien die Zuständigkeit? Betrachtung der Relevanz des Staatsvertrags CH/IT in Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug.

Prof. Dr. Francesco Paolo Patti

UK:

  • Erben im Vereinigten Königreich – Die Dinge sind hier ganz anders!
  • Rocket science: “domicile”, “executor”, “administration”, sowie Schulden
  • Zusammenspiel mit schweizerischen Erbfällen

Filippo Noseda

15:45 - 16:15 Pause
16:1516:45
Referat

Umgang mit Liegenschaften bei ausländischen Nachlässen und Trusts

  • Wie funktioniert es (schlecht) mit den revidierten Bestimmungen des IPRG-Erbrechts? Besonders bei auländischen personal respresentatives sowie testamentary trusts
  • Berücksichtigung des HTÜ, 149d IPRG und Lex Weber
  • Bestehende Beispiele aus der kantonalen Grundbuchpraxis

David Wallace Wilson

16:4517:00

Fragerunde und Fazit

Dr. Kinga M. Weiss

17:00 - 18:00 Apéro für Präsenzteilnehmende
Referierende

Dr. Kinga M. Weiss

Dr. iur., LL.M. Partner, Walder Wyss

Kinga M. Weiss ist vornehmlich für Privatkunden, Banken und Family Offices aus dem In- und Ausland tätig. Sie berät Klienten in Fragen des Erbrechts, einschliesslich des Güterrechts, mit Bezug auf Nachlassplanungen und -abwicklungen sowohl im privaten Bereich als auch im Bereich der Unternehmensnachfolge und vertritt Klienten in komplexen Erbstreitigkeiten. Ihre Tätigkeit umfasst schwergewichtig grenzüberschreitende Fälle. Daneben unterstützt sie Klienten bei Wohnsitzverlegungen, Vermögensstrukturierungen, Trust- und Stiftungsfragen sowie Steuerfragen. Sie publiziert und referiert regelmässig im In- und Ausland. Kinga M. Weiss war Mitglied der Expertenkommission zur Modernisierung des internationalen Erbrechts (6. Kapitel IPRG).

Katharina Binder

Magister, LL.M. (New York), Principal Associate, Attorney-at-law DORDA Rechtsanwälte GmbH

Katharina Binder ist als Rechtsanwältin in Österreich und New York zugelassen. In ihrer Rolle als Principal Associate im Private Client and Tax Team bei DORDA berät sie vermögende Privatpersonen auf nationaler und internationaler Ebene sowie Stiftungen und Familienunternehmen. Sie ist eine anerkannte Expertin in den Bereichen Nachfolgeplanung, Stiftungs- und Gesellschaftsrecht sowie Erb- und Nachlassangelegenheiten. Darüber hinaus fungiert Katharina Binder als Stiftungsvorstand und Trusted Advisor für österreichische Unternehmerstiftungen. Sie hält regelmäßig Vorträge zum internationalen Erbrecht und teilt ihr umfangreiches Wissen in diesem Fachgebiet mit Kollegen, Mandanten und Studierenden.

Dr. Philip R. Bornhauser

Dr. iur., LL.M., Partner Strazzer Zeiter Rechtsanwälte

Dr. Philip R. Bornhauser hat an der Universität Zürich studiert und auf dem Gebiet des Ehe- und Erbrechts promoviert. Er erwarb zusätzlich einen LL.M. in Berkeley und ist auch Fachanwalt SAV Erbrecht. Dr. Bornhauser ist Partner bei Strazzer Zeiter Rechtsanwälte AG in Zürich, wo er auf dem Gebiet des Erbrechts sowohl beratend als auch prozessierend tätig ist. Zusätzlich zur anwaltlichen Tätigkeit ist er Lehrbeauftragter für Erb- und Sachenrecht an der Universität Zürich. Überdies publiziert Dr. Bornhauser regelmässig in juristischen Fachzeitschriften, kommentiert ausgewählte Erbrechtsbestimmungen im Basler Kommentar und ist Mitherausgeber des online-Kommentars Erbrecht. Darüber hinaus ist er regelmässig Referent an juristischen Weiterbildungsveranstaltungen.

Catherine Grun Meyer

Partner, Niederer Kraft Frey Ltd

Catherine Grun has significant and broad expertise advising and representing ultra-high and high net worth individuals and families in all aspects of their private, public and business life. Her practice also focuses on succession planning for family businesses. Catherine Grun also advises public and private companies and foundations and senior executive employees on employment law, in particular with regard to complex bonus schemes, LTIPs/STIPs, termination of senior management employees and personnel lending. Catherine Grun served as Head of Finance, Risk & Compliance and vice chair of NKF’s executive committee from 2021 until 2024

Dr. Fabrizio Andrea Liechti

Dr. iur., Fachanwalt SAV Erbrecht und Notar (BE), Partner, Von Graffenried Recht

Als Fachanwalt SAV Erbrecht ist Fabrizio Andrea Liechti in sämtlichen Bereichen des schweizerischen Erbrechts prozessierend tätig. Als Notar unterstützt er seine Klienten bei der Nachlassplanung wie auch bei der Ausübung von erbrechtlichen Ämtern wie Willensvollstreckungen, Inventarnotar, Erbenvertretungen, Erbschaftsverwaltungen und -liquidationen. Als Mitglied der Notariatsprüfungskommission des Kantons Bern und als Mitglied der Fachkommission Fachanwalt SAV Erbrecht des Schweizerischen Anwaltsverbandes engagiert er sich zudem in der Ausbildung von zukünftigen Erbrechtsspezialisten. Fabrizio Andrea Liechti publiziert und referiert regelmässig im Bereich des schweizerischen Erbrechts.

Dr. Michael Lüdi

Dr. iur. Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Erbrecht, Senior Associate, STAIGER Rechtsanwälte

Michael Lüdi studierte Rechtswissenschaften an der Universität Zürich und erwarb 2012 den Master of Law (MLaw). Anschliessend war er von 2012 bis 2015 wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Peter Breitschmid und promovierte 2016 im Erbrecht an der Universität Zürich und der Universität Stuttgart. Seit 2017 ist er als Rechtsanwalt bei STAIGER Rechtsanwälte AG in Zürich tätig, wo er sich auf Erbrecht spezialisiert. 2023 erhielt er die Qualifikation zum Fachanwalt SAV Erbrecht. Zudem ist er seit 2020 Lehrbeauftragter an der Universität Zürich

Michael Müller-Zhang

MLaw, LL.M. Attorney at Law Walder Wyss

Michael Müller-Zhang ist Rechtsanwalt im Private Clients Team von Walder Wyss. Seine bevorzugten Tätigkeitsbereiche umfassen das Erbrecht, einschliesslich des Güterrechts, die Nachlassplanung und -abwicklung sowohl im privaten Bereich als auch im Bereich der Unternehmensnachfolge. Zudem berät er Klienten bei Wohnsitzverlegungen, Vermögensstrukturierungen, Trust- und Stiftungsfragen sowie in familienrechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten.

Filippo Noseda

Visiting Professor – King's College London, Partner, Mishcon de Reya LLP

Filippo Noseda ist Partner bei Mishcon de Reya und Visiting Professor am King's College in London, wo er internationales Trustrecht lehrt. Er ist vor allem für seine Arbeit in den Bereichen Datenschutz, Trusts und internationale Nachfolgeplanung bekannt und ist im Vereinigten Königreich, in der Schweiz sowie auf den BVI als Anwalt zugelassen.

Prof. Dr. Francesco Paolo Patti

Associate Professor of Private LawAssociate Professor of Private Law, Director of the Double Program Bocconi-King’s LLM in Law of Internet Technology, Angelo Sraffa Department of Legal Studies, Università Bocconi

Francesco Paolo Patti ist Professor für Privatrecht an der Bocconi Universität in Mailand. Nach seinem Abschluss in Rechtswissenschaften (cum laude) an der Universität "Roma Tre" im Jahr 2010 erwarb er 2011 einen LL.M. an der Universität Münster (Deutschland) und promovierte 2014 an der Universität "Sapienza" in Rom in Wirtschafts- und Unternehmensrecht. Er hatte Lehraufträge an der juristischen Fakultät der Universität "Roma Tre" inne; er ist Autor von mehr als hundert Veröffentlichungen im Bereich Vertragsrecht, Erbrecht und neue Technologien; er war Stipendiat des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) und der Max-Planck-Gesellschaft. Seit 2018 ist er Professor an der Bocconi-Universität in Mailand und leitet seit 2023-2024 den Masterstudiengang "Law of Internet Technology" an derselben Universität. Er erhielt 2013 seine Zulassung als Rechtsanwalt, ist Mitglied der Anwaltskammer Rom und seit 2019 beim obersten italienischen Gericht, dem Kassationshof zugelassen.

David Wallace Wilson

M.C.J. (NYU), TEP, Partner, Schellenberg Wittmer

David leitet den Fachbereich Private Wealth von Schellenberg Wittmer in Genf. Er berät kosmopolitische Klienten bei der Vermögensstrukturierung und Nachlassplanung; er ist auch in komplexen Familien-, Vormundschafts- und Erbstreitigkeiten tätig. Daneben unterstützt er Klienten bei Steuerfragen, Wohnsitzverlegungen und Kunstwerkstransaktionen. Gründer von Trusts.ch, David war ehemaliger Herausgeber der Trust Quarterly Review und Vorsitzender von STEP Genf. Er war Mitglied der Expertenkommission zur Einführung eines Schweizer Trusts und ist derzeit Mitglied des SATC-Beirats. Er ist in der Schweiz sowie New York als Anwalt zugelassen.

Termin / Format

27.03.2025 | 09:00 - 17:00
Droit des successions | Congrès

Participation en ligne

Manifestation en présentiel

8 SAV-Credits für Fachanwältinnen, Fachanwälte SAV Erbrecht bei der Teilnahme an der Gesamtveranstaltung.

Tagungsleitung

Dr. Kinga M. Weiss führt durch das Programm des Schulthess Forum Erbrecht 2025

Anreise

Park Hyatt Zurich

Beethovenstrasse 21
8002 Zurich
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