Allegra Arnold
Aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Informationsaustausch unter Wettbewerbern, Marktmachtmissbrauch, relative Marktmacht
Dem Austausch von Informationen zwischen Unternehmen kommt in der Praxis grosse Wichtigkeit zu. Es ist denn auch unbestritten, dass Informationsaustausch auch unter Wettbewerbern regelmässig wettbewerbsfördernd wirken kann. Dennoch müssen beim Austausch von Informationen unter Wettbewerbern kartellrechtliche Vorgaben beachtet werden. Ansonsten drohen aufwändige Untersuchungen und direkte Geldbussen, wie ein aktueller Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts im Bereich Leasing und Finanzierung von Fahrzeugen zeigt. Das Referat von Allegra Arnold gibt einen Überblick über die gemäss neuster Gerichts- und Behördenpraxis relevanten Kriterien zur Beurteilung eines Informationsaustausches unter Wettbewerbern und zeigt mögliche Massnahmen auf, die es Unternehmen erlauben, kartellrechtskonform Informationen miteinander zu teilen.
Zudem beleuchtet das Referat die jüngsten Entwicklungen in den Bereichen Marktmachtmissbrauch und relative Marktmacht. Der Fokus liegt dabei auf der Frage, unter welchen Bedingungen ein marktmächtiges Unternehmen nach neuster Praxis den Tatbestand des Erzwingens unangemessener Preise oder sonstiger Geschäftsbedingungen erfüllt. Dies ist aus Unternehmenssicht besonders relevant, da unter den seit 1. Januar 2022 geltenden Kartellgesetzbestimmungen dieser Tatbestand nicht nur für absolut marktmächtige, sondern auch für relativmarktmächtige Unternehmen gilt.