Jeanine Bopp und Patricia Geissmann
Das Konkubinat im Lichte des Gesellschaftsrechts
Da das Konkubinat im Schweizer Recht keine eigene Rechtsfigur darstellt, muss für die Beurteilung der Rechtsbeziehungen unter den Konkubinatspartnern auf das allgemeine Privatrecht, darunter namentlich auf das Gesellschaftsrecht, zurückgegriffen werden. Ziel des Referats ist, den Teilnehmenden zunächst einen Überblick über die rechtliche Qualifikation des Konkubinats und den damit verbundenen Rechtsfolgen für das Zusammenleben und die Auseinandersetzung im Trennungsfall zu geben und die möglichen (gesellschafts-)rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen. In einem zweiten Teil wird anhand von Praxisbeispielen ausgezeigt, welche Probleme sich bei der Auflösung des Konkubinats im Zusammenhang mit Gesellschaftsbeteiligungen eines Konkubinatspartners oder gemeinsamen Liegenschaften ergeben und wie sie sich lösen lassen.