Katrin Gisler
Datenaustausch zwischen öffentlichen Organen eines Kantons - im Spannungsfeld zwischen Wollen und Dürfen
Im Rahmen der täglichen Arbeit bei einem öffentlichen Organ – sei es eine Kantons- oder Stadtverwaltung, eine Gemeinde, eine Schule oder eine Organisation, die mit der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe betraut ist – taucht immer wieder das Bedürfnis nach einer einfachen, schnellen und unbürokratischen Weitergabe von Daten auf. Dabei kann es zu einem Spannungsfeld zwischen einem einfachen Austausch und den Anforderungen aus dem Datenschutzrecht kommen. Im Rahmen des Inputreferates sollen die Voraussetzungen, Chancen und Grenzen eines innerkantonalen Datenaustauschs öffentlicher Organe mit praxisnahen Beispielen aufgezeigt werden.