Michael Tobler
Steuerliche Aspekte bei der Sanierung von Unternehmen – eine Tour d’Horizon
Eine sanierungsbedürftige Gesellschaft gem. Art. 725 ff. OR kann durch verschiedene Massnahmen (z.B. Rangrücktritt, Forderungsverzicht, Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital etc.) finanziell saniert werden. Es resultieren Steuerfolgen in einer finanziell ungünstigen Situation. Personen im Umfeld der sanierungsbedürftigen Gesellschaft (z.B. Finanzverantwortliche, Aktionäre, Verwaltungsräte, Berater/Rechtsvertreter oder Käufer) sind gut beraten mögliche Sanierungsmassnahmen steuerrechtlich abzuklären, um nachteilige Steuerfolgen zu vermeiden und die finanzielle Gesundung des Unternehmens nachhaltig sicherzustellen. Das Referat beleuchtet verschiedene Sanierungsmassnahmen und deren Steuerfolgen. Als kurzer Exkurs wir die solidarische Haftung eines Verwaltungsrates oder Liquidators für Verrechnungssteuern erläutert.