Dr. iur. Michael Widmer
Tracking von Mitarbeitern ohne Datenschutz-Folgenabschätzung?
Das revidierte DSG führt neu eine Pflicht von Verantwortlichen ein, Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) zu erstellen, wenn eine Bearbeitung von Personendaten ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person mit sich bringen kann. Zunächst gilt es darzulegen, welches die Indizien für ein hohes Risiko sind und wann ein solches im Zusammenhang mit Leistungserfassung oder Tracking von Mitarbeitern möglicherweise vorliegt. Ferner werden Ausnahmen von der Pflicht zur Erstellung einer DSFA erläutert und dargelegt, was für Bearbeitungen gilt, die bei Inkrafttreten des neuen Rechts bereits laufen. Sodann wird auf den Mindestinhalt und mögliche Vorgehensweisen zur Erstellung von DSFA eingegangen. Schliesslich wird diskutiert, was das Ergebnis einer DSFA ist und unter welchen Umständen der EDÖB konsultiert werden muss.