Sarah Hadorn und Beat Zirlick

Verfolgungszwang und Opportunitätsprinzip

Aus Sicht der Unternehmen kann sich die Frage stellen, nach welchen Kriterien die Wettbewerbsbehörden ins Marktgeschehen eingreifen und Verfahren gegen Unternehmen eröffnen. Dabei stehen der Verfolgungszwang und das Opportunitätsprinzip in einem Spannungsfeld: Im Vordergrund geht es darum, ob die Behörden einen kartellrechtlich möglicherweise problematischen Sachverhalt im Rahmen eines Verfahrens (Marktbeobachtung, Vorabklärung oder Untersuchung) aufgreifen müssen oder nicht. Das Referat gibt einen Überblick über Fallkonstellationen, in welchen die Behörden ein kartellrechtliches Verfahren eröffnen können bzw. müssen. Hierzu gehören auch die Möglichkeiten von Marktteilnehmern, mittels Meldungen, Anzeigen, Selbstanzeigen u.a. ein Verfahren vor den Behörden zu initiieren. Ebenfalls wird aufgezeigt, unter welchen Umständen die Behörden ein Verfahren einstellen können bzw. müssen. Dabei werden die Möglichkeiten von Unternehmen beleuchtet, z.B. mit Verhaltensanpassungen, einvernehmlichen Regelungen oder Sachverhaltsanerkennungen ein kartellrechtliches Verfahren zu verkürzen, zu vereinfachen oder einstellen zu lassen. Abgerundet wird das Referat mit einem Ausblick de lege ferenda.

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