Ruedi Winet
Zusammenarbeit zwischen KESB und Jugendanwaltschaft ‒ Wege des Zivilrechts im Umgang mit Jugendkriminalität
Sowohl das Jugendstrafrecht wie das Zivilrecht haben in der Schweiz das Ziel im Einzelfall Kindern und Jugendlichen die Unterstützung zu geben, die sie für ihre Entwicklung brauchen. Jugendanwaltschaft und Kindeschutzbehörde können zum Schutz der Betroffenen bestimmte Massnahmen anordnen. Anlass für ein Eingreifen der Jugendanwaltschaft ist jedoch eine Straftat der minderjährigen Person, während die Kindesschutzbehörde insbesondere dann tätig wird, wenn Sorgeberechtigte ihrer Rolle nicht gerecht werden, beispielsweise aufgrund von Überforderung. Anhand von Beispielen soll im Referat aufgezeigt werden, welche Abklärungen die Behörde in solchen Fällen vornimmt, welche Anordnungen angezeigt sein können und inwiefern sich die Möglichkeiten des Kindesschutzes von denen des Jugendstrafrechts unterscheiden.