Unternehmen im Güterrecht, prozessuale Herausforderungen und aktuelle Fragestellungen
Wird während der Ehe ein Unternehmen gegründet oder wesentlich weiterentwickelt, kommt der Wertzuwachs ohne vertragliche Regelung grundsätzlich beiden Parteien in Form der Errungenschaft zugute. Häufig besteht in derartigen Konstellationen eine grosse Informations-Asymmetrie zwischen dem Unternehmer-Ehegatten und dem Nicht-Unternehmer-Ehegatten über die Situation der Unternehmung, welche auch Auskunftsansprüche nach Art. 170 ZGB notwendig machen. Dabei gibt es in der Praxis im Güterecht häufig grössere Stolpersteine im Prozess, um nur schon den (hohen) Substantiierungs- und Behauptungspflichten nachzukommen. Überdies stellen sich unter anderem folgende Fragen:
- Kann die Auskunft über Geschäftsgeheimnisse verlangt werden?
- Wie geht man damit um, wenn die Gegenpartei nur Minderheitsanteile besitzt und die Gesellschaft die Herausgabe verweigert?
- Was bedeutet es, wenn die Gesellschaft im Ausland liegt?
- Welche güter- und erbrechtlichen Aspekte müssen bei der Nachfolgeregelung von Unternehmen berücksichtigt werden?
Am Schulthess Forum Ehegüterrecht 2025 werden diese und weitere hochaktuelle, praxisnahe Themen aus dem Alltag diskutiert, wie zum Beispiel: der Einsatz der Stufenklage im Güterrecht, die Abwägung von prozessualer versus materiellrechtlicher Editionsbegehren sowie der Verbrauch von Eigengut. Ausserdem werden das Bilanzen-Lesen für Familienrechtsanwälte und entsprechende Bewertungsansätze vorgestellt und im Austausch mit dem Publikum diskutiert.
Seien Sie am 18. Juni dabei und bringen Sie Ihr Wissen zur aktuellen Rechtsprechung auf den neusten Stand. Nutzen Sie den Tag und gewinnen Sie anhand von praktischen Fallbeispielen einen Überblick sowie konkrete Handlungsempfehlungen für den Arbeitsalltag. Profitieren Sie vom offenen Austausch mit den Expertinnen und Experten im Plenum und am Rand der Tagung.